AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Villa Heimat“
Stand 2024
Folgende genannten §§ beziehen sich auf die Buchung über das Onlinebuchungstool
unseres Internetauftrittes www.villa-heimat.de ggfls. weitere durch den in § 1 genannten Vertragspartner betriebenen Webseiten und auf die
Buchung über externe Buchung auf andere Vermarktungsseiten wie z.B. AIRBNB,
Booking, FewoDirekt etc. Lediglich die Bedingungen zu den Zahlungs- und
Stornierungsbedingungen sind auf den externen Webseiten angepasst, da eine
Zahlungsabwicklung direkt mit diesem Vermarkter erfolgt. Die restlichen genannten §§
behalten auch Gültigkeit bei der Buchungen über einen externen Vermarkter.
§ 1 Vertragspartner
Vermieter: BN Ferienhaus GbR, Inh.: Franz Becker und Constantin Nußbaum, In der Hintergasse 5, 55758 Allenbach,
Telefon: 0171/9904809/ Email: info@villa-heimat.de
Anschrift Mietobjekt: Villa Heimat am Nationalpark, Auf dem Bus 58, 55743 Allenbach
§ 2 Vertragsabschluss
Mit Ihrer Buchung kommt automatisch ein verbindlicher Beherbergungsvertrag mit dem
in § 1 genannten Vertragspartner zu Stande.
§ 3 Anreise / Abreise
Ein Check In ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich. Fall der Mieter nach 22:00 Uhr
anreisen sollte, so soll er dies dem in § 1 genannten Vertragspartner telefonisch oder
schriftlich mitteilen. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22:00 Uhr, ohne eine Mitteilung
an den in §1 genannten Vertragspartner, nicht erscheinen, gilt der Vertrag ohne
Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Es gelten die untenstehenden
Stornobedingungen, in diesem Fall 90 % des Gesamtpreises. Der in § 1 genannte
Vertragspartner kann sodann frei über das Objekt verfügen. Eine, auch anteilige,
Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung
der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren
Übernachtung zur Folge. Der Mieter muss vor der Abreise das Geschirr spülen und die
Papierkörbe und Mülleimer entleeren und hat die Wohnung in einem besenreinen
Zustand zu hinterlassen.
§ 4 Zahlung
Bei Buchung über unsere Webseiten erfolgt die Zahlung auf Rechnung oder bar vor Ort.
§ 5 Stornierung
Unterkunftsvermietungen- und Reservierungen beruhen auf den Bestimmungen eines
Beherbergungsvertrages und eines befristeten Mietvertrages gemäß des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und sind verbindlich. Ein Beherbergungsvertrag kann mündlich,
fernmündlich oder schriftlich zustande kommen. Generell gilt bei Stornierung:
Bei Vertragsbruch / Stornierung durch den in § 1 genannten Vertragspartners
Falls die angemietete Ferienwohnung durch den in § 1 genannten Vertragspartner nicht
zur Verfügung gestellt werden kann, sorgt dieser für einen gleichwertigen Ersatz in der
Region. Die Kosten hierzu werden durch den in § 1 genannten Vertragspartner
übernommen und abgewickelt. Eine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teils des
Mietpreises erfolgt nicht. Dieses Recht ist bei einen durch den in § 1 genannten
Vertragspartner nicht zu vertretenen Umstand wie z.B. höhere Gewalt, durch
Naturkatastrophen, Brand, Überschwemmung o.ä. oder durch behördliche Anordnungen
wie z.B. Coronaverordnungen o.ä. ausgenommen.
Sollte dies der Fall sein, so erfolgt eine komplette Rückerstattung des Mietpreises an den
Mieter.
Bei Vertragsbruch / Stornierung durch den Mieter
Der vereinbarte Mietpreis ist, bei einem Zustandekommen des Vertrages gemäß § 2, falls
eine anderweitige Vermietung nicht möglich war, fällig. Hiervor werden ersparte
Aufwendungen an den in § 1 genannten Vertragspartner, in Abzug gebracht werden. Die
ersparten Aufwendungen liegen gemäß dem Gesetzgeber pauschal bei 10 Prozent des
reinen Übernachtungspreises. Somit ist durch den Mieter eine Stornogebühr von 90 %
zu entrichten.
Dem Mieter bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem in § 1 genannten Vertragspartner
nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden
entstanden ist, als die von ihm geforderte Stornogebühr. Jedoch behält sich auch der in §
1 genannten Vertragspartner vor, anstelle der vorstehenden Stornogebühr eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, falls diesem, wesentlich höhere Aufwendungen als
die jeweils anwendbare Stornogebühr entstanden ist. Dies trifft u.a. bei Buchung eines
Zusatzpaketes, Arrangements o.ä. zu. In diesem Fall wäre der in § 1 genannte
Vertragspartner dazu verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
der ersparten Aufwendungen und Stornogebühr, konkret zu beziffern und zu belegen.
Es wird der Abschluss eine Reiserücktrittversicherung empfohlen.
§ 6 Pflichten des Mieters
Unmittelbar nach seiner Ankunft soll der Mieter die Ferienwohnung anhand der im
Mietobjekt befindlichen Inventarliste auf Vollständigkeit sowie auf Gebrauchsfähigkeit
überprüfen. Der Mieter verpflichtet sich, spätestens 4 Stunden nach Ankunft, dem in § 1
genannten Vertragspartner, etwaige Fehlbestände und eventuell festgestellte Mängel
mitzuteilen.
Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar
pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Mieter schuldhaft
Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den
Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er dem in § 1
genannten Vertragspartners gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur dann, wenn und insoweit es sich um eine schuldhafte
Verursachung von Seiten des Mieters, seiner Begleitpersonen oder Besucher handelt.
Der Mieter kann Besucher empfangen. Jedoch müssen weitere Übernachtungsgäste dem
in § 1 genannten Vertragspartner mitgeteilt werden. Dieser hat sodann das Recht eine
Zusatzgebühr zu verlangen.
Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen entstehende
Schäden unverzüglich dem in § 1 genannten Vertragspartner anzuzeigen. Falls der
Mieter Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden,
ist der Mieter hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
Der Mieter verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches
in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls
der Mieter dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren
auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so
muss der Mieter selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
§ 7 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- Nutzung
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen
kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst
verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er
Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist
verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird
insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder
rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter
widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden
Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt FilesharingWebseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den WLAN Zugang zu starten. Der Mieter stellt den in § 1 genannte Vertragspartner von
sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen
Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt
der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein
solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den in § 1 genannte Vertragspartner auf
diesen Umstand hin.
§ 8 Verjährung
Vertragliche Ansprüche des Mieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung des in § 1 genannten Vertragspartners beruhen,
verjähren in 3 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die
auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des in § 1 genannten Vertragspartners
beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in 1 Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
und der Mieter von Umständen, die den Anspruch begründen und der in § 1 genannten
Vertragspartner als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen
müsste.
Schweben zwischen Mieter und dem in §1 genannten Vertragspartner Verhandlungen
über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt bis der Mieter oder der in § 1 genannte Vertragspartner die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von
einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
§ 9 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm
abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert
und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich
behandelt.
§ 10 Haftung
Die Beschreibung der Ferienwohnung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine
Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und
Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt
unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung,
plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche
Begebenheiten. Der in §1 genannten Vertragspartner ist aber gern bei der Behebung der
Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in
eigener Verantwortung und Haftung. Der in § 1 genannten Vertragspartner haftet nicht
für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen
bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
§ 11 Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung.
Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet
werden. Der in § 1 genannte Vertragspartner behält sich Änderungen der Ausstattung (z.
B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig oder höherwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die
unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des
Vermieters.